Protokoll der mündlichen Verhandlung S. 7 f.). Mit Erlass des PBG und des BauR habe sich die Rechtslage betreffend den Gebäudeabstand geändert; gegenüber bestehenden Gebäuden genüge anstelle des Gebäudeabstandes die Einhaltung des "eigenen" Grenzabstandes (§ 63 Abs. 4 PBG und Art. 31 Abs. 4 BauR) (Beschwerde S. 6 Ziff. 1.4). Diese Möglichkeit der Änderung einer Rechtslage sei beim Abschluss des Dienstbarkeitsvertrags nicht bedacht worden. Es bestehe also eine Lücke, die mittels Auslegung zu füllen sei.