Massgeblich für Ausmass und Form der Baute sind die der Baubewilligungsbehörde eingereichten Pläne. Der jeweilige belastete Grundeigentümer verpflichtet sich weiter, zum eigenen auch den dem Berechtigten gemäss Baugesetz und Baureglement fehlenden Grenzabstand zulasten seiner eigenen Liegenschaft zu übernehmen. Dieser Dienstbarkeitsvertrag kann nur mit Zustimmung der Baubewilligungsbehörde gelöscht werden.