F. Am 24. Februar 2017 führte das Verwaltungsgericht die beantragte mündliche Verhandlung mit Befragung des Beschwerdeführers durch. Das ARE, die Gemeinde J.________ sowie das Sicherheitsdepartement (Rechts- und Beschwerdedienst) hatten vorgängig mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 bzw. 17. Januar 2017 bzw. 20. Januar 2017 ihren Verzicht auf eine Teilnahme mitge- 3 teilt. Der Beschwerdeführer hielt an den mit der Beschwerde gestellten Anträgen fest; ebenso liessen die Beschwerdegegner am Antrag auf Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers festhalten.