E. Das ARE teilt mit Schreiben vom 13. Mai 2016 seinen Verzicht auf die Einreichung einer umfangreichen Vernehmlassung mit; ebenso verzichtet der Gemeinderat J.________ am 17. Mai 2016 auf eine Vernehmlassung. Das Sicherheitsdepartement beantragt am 27. Mai 2016 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdegegner beantragen vernehmlassend am 12. August 2016 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers.