4. Der gemäss Baureglement der Gemeinde J.________ notwendige Grenzabstand von mindestens 12 m ist dabei entlang der gemeinsamen Ost-/ Westgrenze, ab der Baurechtslinie auf der vereinbarten Länge von 22 m, einzuhalten. 2 5. Sämtliche Kosten dieses Verfahrens gehen zu Lasten der Baubehörde, respektive zu Lasten der Gemeinde J.________.