Mit Gesamtentscheid vom 17. April 2015 erteilte das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) die kantonale Baubewilligung (ohne Luft-Wärmepumpe) unter Auflagen und Nebenbestimmungen. Auf die beiden Einsprachen wurde, soweit keine kantonale Zuständigkeit bestand, nicht eingetreten. Die Baubewilligung der Gemeinde wurde vorbehalten. Der Gemeinderat J.________ wies mit Beschluss (GRB) Nr. 540-2014/54 vom 11. Mai 2015 die Einsprachen ab und erteilte die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen sowie bei gleichzeitiger Eröffnung des Gesamtentscheides des ARE.