III 2007 111 vom 29.8.2007 Erw. 2 mit Hinweis auf VGE 1032/05 vom 28.9.2005 Erw. 1.2 mit weiteren Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 1A.202/2003 vom 17.2.2004 Erw. 2 mit weiteren Hinweisen). Ebenso ist aufgrund der vorstehenden Ausführungen (vgl. Erw. 5.3) auf die Edition der von den Beschwerdeführern offerierten Ausnahmebewilligungen zu verzichten. Eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes und des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor. Dasselbe gilt auch für das regierungsrätliche Verfahren, in welchem ebenfalls auf die Durchführung eines Augenscheins verzichtet wurde.