Ebenso wenig lässt sich den übrigen Fotoaufnahmen (und den Akten) entnehmen, ob bzw. inwieweit die betreffenden Bauten gegebenenfalls mit dem konkreten Fall vergleichbar sind, ob in diesen Fällen allenfalls eine Ausnahmesituation bejaht wurde oder ob die Bewilligung rechtswidrig erfolgte.