Des Weiteren bringen die Beschwerdeführer vor, dass ein Anbau zur Wohnraumerweiterung am vorhandenen Einfamilienhaus ohne weiteres realisierbar wäre. Es spricht nichts dagegen, dass ein solcher unter Wahrung des Strassenabstandes erstellter Anbau (als echter Wintergarten oder als temperierter verglaster Anbau zur Überwinterung nicht winterfester Pflanzen) auch als Winter-Einstellraum für Pflanzen dienen könnte.