4.2 Im vorliegenden Fall handelt es sich beim E.________ unbestrittenermassen um eine Privatstrasse (Replik vom 30.6.2016 S. 2 Ziff. 2.1; vgl. auch Verzeichnis der Strassen in der Gemeinde Galgenen). Im Verzeichnis der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht der Gemeinde Galgenen (Wegrodel) 10 vom 22. Dezember 1975 ist der E.________ nicht aufgeführt. Demgemäss handelt es sich auch nicht um einen allgemeinen Fahrweg, welcher dem Gemeingebrauch gewidmet ist (vgl. vorstehende Erw. 4.1.3 m.V.a. § 1 Abs. 2 Wegrodelgesetz).