Die Voraussetzungen gemäss Art. 8 Abs. 1 und 2 BauR sind vorliegend zweifellos erfüllt. Dass die Fensterfront gegen Norden zeigt, ändert nichts daran, dass das Gartengerätehaus durch Fenster belichtet ist. Sodann ist mit den Gasbetonsteinen zu einer Stärke von 17.5cm eine gewisse Dämmung vorhanden. 8 Fraglich ist jedoch, ob ohne Stromanschluss (welcher vom ESTI ausdrücklich untersagt wurde) und Heizung von einer ganzjährigen Bewohnbarkeit des Gartengerätehauses ausgegangen werden kann.