3.4 Unbestritten ist des Weiteren, dass mit dem geplanten Gartengerätehaus die Masse gemäss § 61 Abs. 1 PBG eingehalten werden und es sich um eine eingeschossige Baute handelt. 6 Streitig ist jedoch, ob das Kriterium "unbewohnte Baute wie Garagen, Kleinbauten usw." erfüllt ist.