W2 wurden in Art. 48 Abs. 1 BauR ein kleiner Grenzabstand von 70% der Gebäudehöhe bzw. mindestens 4m und ein grosser Abstand von 6m festgelegt. Gemäss § 62 PBG können die Grenzabstände durch einen Dienstbarkeitsvertrag unter den Grundeigentümern ungleich verteilt werden. Die Dienstbarkeit ist im Grundbuch einzutragen; sie kann nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde gelöscht werden.