1.2 Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ist die Bewilligungsfähigkeit des Gartengerätehauses bzw. "Winterdepots Pflanzen", welches südwestlich vom Einfamilienhaus auf dem Grundstück KTN 001 Galgenen geplant ist. Die geplanten Umgebungsarbeiten wurden vom Gemeinderat bewilligt und waren zu Recht bereits nicht mehr Gegenstand des regierungsrätlichen Beschwerdeverfahrens. Die Bewilligungsgebühren des Gemeinderates wurden im angefochtenen RRB auf Fr. 2'024.-- reduziert.