Mit Vernehmlassung vom 16. Juni 2016 lässt der Gemeinderat Galgenen die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführenden bei solidarischer Haftbarkeit. Am 30. Juni 2016 lassen die Beschwerdeführer die Replik einreichen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: