3 G. Am 11. Mai 2016 verzichtet das Amt für Raumentwicklung auf die Einreichung einer umfangreichen Vernehmlassung, da von der Verwaltungsgerichtsbeschwerde keine kantonalen Belange betroffen seien. Mit Vernehmlassung vom 19. Mai 2016 beantragt der Regierungsrat die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer. Mit Vernehmlassung vom 16. Juni 2016 lässt der Gemeinderat Galgenen die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführenden bei solidarischer Haftbarkeit.