Die Umgebungsgestaltung, mit den einzelnen Steinquader entlang der Grenze, westlich der Liegenschaft sowie die drei Treppenverläufe, nordwestlich der Liegenschaft, wird bewilligt. 3. Den Gesuchsteller wird der Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung vom 5. November 2013, unter Beilage der ersten und zweiten Genehmigung des ESTI vom 15. Oktober 2013 und 9. September 2014 sowie der Stellungnahme der D.________ AG vom 22. Oktober 2013 eröffnet. 4. Die Gesuchsteller haben folgende Gebühren und Kosten zu bezahlen: Gebühren des Kantons Fr. 330.00 (…)