__ am 4. Dezember 2014 um Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens und reichten den angepassten Bauplan "Grundriss & Kanalisation M 1:100" ein. Darin wurde einzig der Standort des geplanten Gartengerätehauses an die Vorgabe des ESTI angepasst und etwas nach Nordwesten verschoben. Im Übrigen wurden keine weiteren Anpassungen vorgenommen. Die Projektänderungen wurden im Amtsblatt yz publiziert und öffentlich aufgelegt. Innert Frist sind dagegen keine Einsprachen eingegangen. Am 11. Februar 2015 reichten A.________ die übrigen angepassten Baupläne ein.