C. Am 6. Dezember 2013 liessen A.________ beim Gemeinderat Galgenen um Sistierung des Baubewilligungsverfahrens ersuchen, da sie beim ESTI ein Wiedererwägungsgesuch stellen wollten. Dem Sistierungsgesuch wurde gleichentags stattgegeben. Am 9. September 2014 erteilte das ESTI eine Ausnahmegenehmigung für das Baugesuch (welche die Genehmigung vom 15. Oktober 2013 ersetzt), gemäss welcher der horizontale Abstand zwischen Mast und Gerätehaus in jedem Fall mindestens 1.75m betragen müsse. Daraufhin ersuchten A.________ am 4. Dezember 2014 um Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens