{"Signatur": "SZ_VG_001", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-21", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2016-96_2016-12-21.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "0087af1dd75c94725db3a9fa40df3774"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2016-96_2016-12-21.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/III_2016_96_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2f420676cba4a188eddc10ef3285ed3ae5601e311f3607bcc8f730090304ad94e3634b6f0aa5fe48795742d73e81fb02dd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2f420676cba4a188eddc10ef3285ed3ae5601e311f3607bcc8f730090304ad94e3634b6f0aa5fe48795742d73e81fb02dd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=III_2016_96", "Checksum": "79bf0994acc6f1862e22d6f32341b233"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["III 2016 96"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 3. 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Kammer 21.12.2016 III 2016 96\nRegeste:\nPlanungs- und Baurecht (Baubewilligung Gartenhaus) | Planungs- und Baurecht\n\nVerwaltungsgericht des Kantons Schwyz\nKammer III\n\nIII 2016 96\n\nEntscheid vom 21. Dezember 2016\n\nBesetzung lic.iur. Achilles Humbel, Präsident\nRuth Mikšovic-Waldis, Richterin\nMonica Huber-Landolt, Richterin\nMLaw Joëlle Sigrist, Gerichtsschreiberin\n\nParteien A.________,\nBeschwerdeführer,\nvertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________,\n\ngegen\n\n1. Gemeinderat Galgenen, Büelstrasse 15, Postfach 141,\n8854 Siebnen,\nvertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. C.________,\n2. Amt für Raumentwicklung ARE, Bahnhofstrasse 14,\nPostfach 1186, 6431 Schwyz,\n3. Regierungsrat des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 9,\nPostfach 1260, 6431 Schwyz,\nVorinstanzen,\n\nGegenstand Planungs- und Baurecht (Baubewilligung Gartenhaus)\nSachverhalt:\n\nA. A.________ sind Miteigentümer (zu je ½) des in der \"Wohnzone zwei\nGeschosse\" (W2) gelegenen Grundstücks KTN 001 Galgenen, auf welchem sich\nbereits ein Einfamilienhaus befindet. Mit Baugesuch vom 30. Juni 2013 (Eingang\nbei der Gemeinde am 2. Juli 2013) ersuchten sie um eine Baubewilligung für ein\n\"Gartengerätehaus Winterdepot Pflanzen\" auf dem genannten Grundstück\n(veröffentlicht im Abl xy betreffend Bauobjekt: Umgebungsgestaltung sowie Neubau Gartengerätehaus/ Winterdepot für Pflanzen, […], KTN 001 Galgenen). Innert Frist sind dagegen keine Einsprachen eingegangen.\n\nB. Am 15. Oktober 2013 genehmigte das Eidgenössische\nStarkstrominspektorat (ESTI) das Bauvorhaben unter Auflagen (u.a. muss der\nhorizontale Abstand zwischen Mast und Gerätehaus mind. 5m betragen). Mit\nGesamtentscheid vom 5. November 2013 erteilte das Amt für Raumentwicklung\ndie kantonale Baubewilligung für das Baugesuch im Sinne der Erwägungen\nsowie unter Auflagen und Nebenbestimmungen, mit Verweis auf die\nGenehmigung des ESTI vom 15. Oktober 2013 und die Stellungnahme der\nD.________ AG vom 22. Oktober 2013.\n\nC. Am 6. Dezember 2013 liessen A.________ beim Gemeinderat Galgenen\num Sistierung des Baubewilligungsverfahrens ersuchen, da sie beim ESTI ein\nWiedererwägungsgesuch stellen wollten. Dem Sistierungsgesuch wurde\ngleichentags stattgegeben. Am 9. September 2014 erteilte das ESTI eine\nAusnahmegenehmigung für das Baugesuch (welche die Genehmigung vom 15.\nOktober 2013 ersetzt), gemäss welcher der horizontale Abstand zwischen Mast\nund Gerätehaus in jedem Fall mindestens 1.75m betragen müsse. Daraufhin\nersuchten A.________ am 4. Dezember 2014 um Fortsetzung des\nBaubewilligungsverfahrens und reichten den angepassten Bauplan \"Grundriss &\nKanalisation M 1:100\" ein. Darin wurde einzig der Standort des geplanten\nGartengerätehauses an die Vorgabe des ESTI angepasst und etwas nach\nNordwesten verschoben. Im Übrigen wurden keine weiteren Anpassungen\nvorgenommen. Die Projektänderungen wurden im Amtsblatt yz publiziert und\nöffentlich aufgelegt. Innert Frist sind dagegen keine Einsprachen eingegangen.\nAm 11. Februar 2015 reichten A.________ die übrigen angepassten Baupläne\nein.\n\nD. Mit Beschluss Nr. 1049-2013/33 vom 1. Juni 2015 entschied der\nGemeinderat Galgenen wie folgt:\n1. Das von A.________, am 12. Februar 2015 eingereichte geänderte Baugesuch\nfür das Gartengerätehaus / Winterdepot Pflanzen, 001, wird nicht bewilligt.\n2\n2. Die Umgebungsgestaltung, mit den einzelnen Steinquader entlang der Grenze,\nwestlich der Liegenschaft sowie die drei Treppenverläufe, nordwestlich der\nLiegenschaft, wird bewilligt.\n3. Den Gesuchsteller wird der Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung\nvom 5. November 2013, unter Beilage der ersten und zweiten Genehmigung\ndes ESTI vom 15. Oktober 2013 und 9. September 2014 sowie der\nStellungnahme der D.________ AG vom 22. Oktober 2013 eröffnet.\n4. Die Gesuchsteller haben folgende Gebühren und Kosten zu bezahlen:\nGebühren des Kantons Fr. 330.00\n(…)\nTotal Gebühren und Kosten der Gemeinde Fr. 2‘944.00\nTotal Gebühren und Kosten Fr. 3‘274.00\n(…)\n(5./6. Rechtsmittelbelehrung/Zustellung)\n\nDagegen liessen A.________ am 30. Juni 2015 Verwaltungsbeschwerde beim\nRegierungsrat einreichen.\n\nE. Mit Beschluss Nr. 298/2016 vom 5. April 2016 (Versand am 12. April 2016)\nentschied der Regierungsrat wie folgt:\n1. Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen.\nDispositivziffer 4 der angefochtenen Verfügung wird insoweit abgeändert, als\ndie Gebühren der Vorinstanz 1 von Fr. 2‘944.-- auf Fr. 2024.-- reduziert\nwerden. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.\n2. Die Verfahrenskosten (inklusive Kanzleikosten) im Betrag von Fr. 1500.--\nwerden zu zwei Dritteln (Fr. 1000.--) den Beschwerdeführern auferlegt und mit\nderen Kostenvorschuss (Fr. 1500.--) verrechnet. Die Staatskanzlei wird\nangewiesen, den Beschwerdeführern Fr. 500.-- zurückzubezahlen. Zu einem\nDrittel (Fr. 500.--) werden die Verfahrenskosten der Gemeinde Galgenen\nauferlegt. Sie hat diesen Betrag innert 30 Tagen der Staatskanzlei zu\nüberweisen.\n3. Die Beschwerdeführer haben der Gemeinde Galgenen eine reduzierte\nParteientschädigung von Fr. 300.-- zu bezahlen.\n(4.-6. Rechtsmittelbelehrung/Zustellung)\n\n"}