5.2.4 Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer hat zwei Kostennoten eingereicht. Die erste vom 7. Januar 2016 umfasst den bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwand, welcher auf 62.58 Stunden (à Fr. 220.--, zuzüglich MwSt) und Auslagen von Fr. 1'043.65 (im Wesentlichen Fotokopien) veranschlagt wird. Die zweite Kostennote vom 10. März 2016 umfasst noch weitere 22.69 Arbeitsstunden sowie Auslagen von Fr. 500.10. Hinzu kommen noch Eingaben vom 29. März 2016, 12. April 2016 und vom 15. April 2016. Der zeitliche Aufwand für die einzelnen Tätigkeiten wurde knapp näher umschrieben.