4.6 Ferner sieht sich das Verwaltungsgericht nicht veranlasst, den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer wegen geltend gemachter Verletzungen des Anwaltsrechts bei der zuständigen Aufsichtskommission für Rechtsanwälte anzuzeigen. Nach der Aktenlage verhält es sich so, dass der Rechtsvertreter bislang nur gleichlaufende Interessen (der Beschwerdeführer und ihrer Nachkommen) vertreten hat, konkret zu erreichen, dass die Erstinstanz umgehend Fürsorgeleistungen an die Beschwerdeführer erbringt (und damit die drohende Ausweisung des betagten Rentnerpaares aus dem bisher bewohnten Alters- und Pflegeheim abzuwenden).