4.4 Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die beigeladene KESB gemäss einem Schreiben vom 23. März 2016 an den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer beabsichtigt, für letztere den Berufsbeistand … einzusetzen, welcher u.a. damit betraut werden soll, stets für eine geeignete Wohnsituation bzw. Unterkunft für die Beschwerdeführer besorgt zu sein. Damit sollte künftig sichergestellt sein, dass sich die Gefahr einer Ausweisung aus dem derzeitigen Alters- und Pflegeheim nicht mehr wiederholen sollte. Zudem wird dieser