3.1 In ihrem Beschluss vom 16. Dezember 2015 betonte die Erstinstanz in Erwägung 2 (Fettdruck nicht im Original): Bereits am 20. April 2015 wurden die Gesuchsteller verpflichtet, die Garage zu verkaufen. Ebenso mit der Verfügung vom 23. September 2015. Auch der Regierungsrat weist in seinem Beschwerdeentscheid nochmals ausdrücklich