So konnte u.a. geklärt werden, dass die Gutschrift von 94'423.28 Euro vom 26. März 2013, was damals bei einem Umrechnungskurs von 1.2083 einen Betrag von Fr. 117'922.47 ergab, aus dem Anteil am Verkaufspreis einer Wohnung in München stammt, welchen die Schwester (Marianne) des Beschwerdeführers letzterem zukommen liess. Glaubhaft ist sodann auch, dass diese Gutschrift vom März 2013 in der Folge für die Lebenshaltungskosten der Beschwerdeführer verwendet wurde, welche am 10. Januar 2014 ins Alters- und Pflegeheim eintraten. Sodann wurden auch die Transaktionen im Kontext mit dem Kauf eines VW Touran vom 29. April 2013 für Fr. 33'800.-- und dem Weiterverkauf dieses nach einem Verkehrsunfall