2.4.1 Im Urteil 8C_92/2007 vom 14. Dezember 2007 (i.Sa. C. gegen die Gemeinde X., publ. in BGE 134 I 65, übersetzt in: Die Praxis 8/2008, S. 559ff.) ging es um einen AVH-Rentner in einem Pflegeheim, welcher im April 2005 um öffentliche Fürsorge nachgesucht hatte. Die Gemeinde X verweigerte die Übernahme des monatlichen Fehlbetrages (bezüglich der Heimtaxen) mit der sinngemässen Begründung, dass der Gesuchsteller im Jahre 1997 (und mithin 8 Jahre zuvor) dem Sohn das Wohnhaus im Sinne eines Erbvorbezugs (im Wert von über Fr. 100'000.--) überlassen (und sich und seiner zwischenzeitlich verstorbenen Ehefrau ein Wohn- bzw. Nutzungsrecht vorbehalten hatte).