9 Pflegeheim untergebrachten Rentnerpaar monatlich ein erheblicher Betrag zur Begleichung der Heimtaxen fehlt, womit in absehbarer Zeit eine Kündigung des Pensionsvertrages drohte (wie sie in der Folge auch eintrat). Soweit die Erstinstanz damals Zweifel am Vorliegen eines monatlichen Fehlbetrages bzw. von (wachsenden) Ausständen gegenüber dem Alters- und Pflegeheim gehabt hätte, wäre es ihr ohne weiteres möglich gewesen, beim betreffenden Heim nachzufragen (vgl. § 10 Abs. 2 ShV), zumal die vom Unterstützungsgesuch betroffene Gemeinde Mitträgerin dieses Alters- und Pflegeheims ist.