Damals (im ersten Halbjahr nach dem erwähnten Orientierungsgespräch vom 26. Januar 2015) war das betagte Rentnerpaar noch nicht beanwaltet (die Anwaltsvollmacht datiert vom 8.8.2015). Mithin war die Erstinstanz grundsätzlich seit dem 26. Januar 2015 darüber informiert, dass beim betagten und in einem Alters- bzw.