5 Einen gerichtlichen Fragenkatalog vom 4. April 2016 beantworteten die Beschwerdeführer in einer Eingabe vom 12. April 2016. Gleichentags äusserte sich noch die D.________. Eine weitere Eingabe der Beschwerdeführer folgte am 15. April 2016. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: