3 Gegen diesen RRB liess das Ehepaar F.________ (unter Berücksichtigung des Fristenstillstandes nach § 157 Abs. 1 lit. c Justizgesetz, JG, SRSZ 231.110) rechtzeitig am 12. Januar 2016 beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen mit den folgenden Rechtsbegehren (Verfahren III 2016 7): 1. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, den Beschwerdeführern ab Einreichung Ihres Gesuches Fürsorgeleistungen und Unterhalt nach SKOS- Richtlinien zu bezahlen;