Zudem wurde das Ehepaar verpflichtet, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu decken "solange noch Vermögen vorhanden ist"; dazu gehöre auch die "Verwertung der Garage und die Bemühung bis zum Verkauf Mieteinnahmen zu erzielen" (Dispositiv-Ziffer 6). In den Dispositiv- Ziffern 7 bis 9 gewährte die Fürsorgebehörde eine monatliche Unterstützung von jeweils Fr. 6'229.40 für die Monate September bis November 2015.