F leben seit 10.01.2014 im B.________. Die Anmeldung für die Ergänzungsleistungen ging verspätet ein, weshalb eine Unterstützung erst ab 01.07.2014 geleistet wurde. Aufgrund des Vermögensverzichts von Fr. 552'796.00 (Überschreibung von Grund- und Wohneigentum) erhielt das Ehepaar Ergänzungsleistungen inkl. Prämienverbilligung im Umfang von Fr. 1'246.00 pro Monat. Per 01.01.2015 wurde das Gesetz geändert und es wird vom Vermögen neu 1/5 angerechnet (vorher 2/15). Somit hat das Ehepaar keinen Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen.