B. Am 8. April 2015 erstattete der regionale Sozial- und Beratungsdienst der D.________ einen Bericht mit Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für das Ehepaar F.________ mit u.a. folgenden Angaben: Der bevollmächtigte Sohn, M.. F.________, hat im Sommer 2014 für seine im B.________ wohnhaften Eltern Ergänzungsleistungen beantragt. Im Oktober 2014 hat er sich an Frau S..von der Pro Senectute gewendet, da die Ergänzungsleistungen infolge eines Vermögensverzichts nicht zur Deckung der Heimkosten reichen. Frau S.. hat M F.________ an den Sozialdienst … verwiesen, da das Vermögen seiner Eltern per Ende 2014 erschöpft war.