5. Zustellung an: - den Beschwerdeführer (R) - den Vertreter der Fürsorgebehörde (2/R) - den Regierungsrat - den Rechts- und Beschwerdedienst des Sicherheitsdepartements - und das kantonale Amt für Gesundheit und Soziales (z.K.). Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Vizepräsident: Die a.o. Gerichtsschreiberin: