F. Gegen diesen am 5. Februar 2016 eingegangenen RRB Nr. 67/2016 vom 26. Januar 2016 reichte A.________ rechtzeitig am 18. Februar 2016 beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Dispositivziffern Nr. 1 und 3 des RRB Nr. 67/2016 vom 26.1.16 (Versand 2. Februar 2016, Erhalt 5. Februar 2016) seien aufzuheben. 2. Die ausgewiesenen und bezahlten Reparaturkosten der … Spenglerei & Sanitär AG, …, im Betrag von Fr. 417.- seien dem Beschwerdeführer von der Fb … nicht nur hälftig, sondern vollumfänglich nachzuvergüten. 3. Das Verfahren sei kostenfrei.