E. Mit RRB Nr. 67/2016 vom 26. Januar 2016 hat der Regierungsrat die von A.________ am 11. Juni 2015 erhobene Verwaltungsbeschwerde 133/2015 abgewiesen. In den Erwägungen gelangte der Regierungsrat u.a. zum Ergebnis, dass die kommunale Fürsorgebehörde unter dem Titel "situationsbedingte Leistungen" nicht verpflichtet sei, einen Beitrag an eine separate Waschmaschine bzw. an deren Reparaturkosten zu leisten.