4. Zustellung an: - den Beschwerdeführer (R) - den Rechtsvertreter der Erstinstanz (2/R) - den Regierungsrat - den Rechts- und Beschwerdedienst des Sicherheitsdepartements - und das Departement des Innern (z.K.). Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Vizepräsident: Die a.o. Gerichtsschreiberin: