4.7 Begründet ist hingegen der Einwand des Beschwerdeführers, dass nach dem Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe (Ausgabe Juni 2015/ C-Situations- bedingte Leistungen, S. 7 oben) folgende Grundsätze zu beachten sind: Wurden Stipendien bewilligt, ist der unterstützten Person jener Betrag zu überlassen, welcher bei der Stipendienberechnung für Schulmaterial einberechnet wurde. Seitens der Fürsorgebehörden werden keine weiteren Kosten zu Lasten der wirtschaftlichen Sozialhilfe übernommen.