Dieser Beilage 6 ist zu entnehmen, dass am Donnerstagabend, 26. September 2013, um 19.31 Uhr, in der Buchhandlung Orell Füssli ein Koran für Fr. 32.90 sowie ein Buch "Reichel W: Testtrainer IQ-Tests" für Fr. 12.90 gekauft wurde. Weshalb die Erstinstanz verpflichtet sein soll, die Buch- und Fahrkosten für einen in Zürich erworbenen Koran übernehmen zu müssen, bleibt unerfindlich. Sodann steht der Erwerb eines IQ-Testbuches grundsätzlich nicht in einem relevanten Zusammenhang mit der Absolvierung eines Kurses zur Erlernung der deutschen Sprache (siehe dazu noch nachfolgend, Erwägung 4.7).