4.5 In der Beschwerdeschrift (S. 6) wird weiter (zur Fahrt vom 26.9.2013 nach Zürich) vorgebracht: "Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau können nicht nachweisen, ob an diesem Tag Termine im Zusammenhang mit den Deutschkursen wahrzunehmen waren." - Doch, das können sie! Die Orell Füssli Quittung vom 26.9.13 im Betrag von 45.80 (muss selbstverständlich neu als Ausbildungsauslage angerechnet werden, da Beleg vorliegend) konnte nachträglich noch gefunden werden (Beilage 6). Es wurde nach Zürich gefahren, weil Orell Füssli dort wohl das grösste Angebot an Büchern vor Ort anbietet.