7. Um zusätzliche Kosten und Aufwände in der Sache zu vermeiden, sei der Fb B.________ alternativ zu Ziffer 2 nochmals die Möglichkeit zu geben, im Sinne meines Stipendienrückforderungserlassgesuchs vom 11.6.15 auf eine Rückforderung zu verzichten. 8. Das Verfahren sei kostenfrei. E. Mit Vernehmlassung vom 18. Februar 2016 beantragte die B.________, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, insofern auf sie überhaupt eingetreten werden könne, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers.