A. A.________ (geb. am …1963) ist seit 2010 mit D.________ (geb. am ….1975) verheiratet. Das Ehepaar bezog Sozialhilfeleistungen der Gemeinde B.________. Mit Beschluss vom 26. November 2013 forderte die Fürsorgebehörde vom Ehepaar Sozialhilfe im Betrage von Fr. 15'717.-- zurück, weil D.________ vom Kanton Stipendien in der Höhe von Fr. 30'000.-- erhalten, dies aber gegenüber der Fürsorgebehörde verschwiegen hatte. Eine dagegen von D.______