5. Zufertigung an: - die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführer (5/R) - den Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin (2/R) - den Regierungsrat (EB) - den Bezirksrat Küssnacht (A) - das Sicherheitsdepartement, Rechts- und Beschwerdedienst (EB) - das Amt für Raumentwicklung, ARE - den Beigeladenen Ziff. 5 (A) - die Beigeladene Ziff. 6 (A) - das Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Bern (A) - und das Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern (A). Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: