(S. 4) wird diesbezüglich zutreffend darauf hingewiesen, dass die geplante Anlage nach Lufreinhalte- Verordnung deutlich tiefere Emissionsgrenzwerte als kleinere Anlagen einhalten müsse. Die Nutzung der gleichen Holzmenge in kleineren Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung würde wesentlich höhere Schadstoffemissionen insbesondere an Feinstaub und Stickoxiden verursachen und gleichzeitig einen geringeren Beitrag zur Energiestrategie 2050 leisten. Eine Anlage der geplanten Art sei lufthygienisch grundsätzlich vorheilhaft (vgl. dazu auch Schreiben des Bundesamtes für Energie an das Hochbauamt des Kantons Schwyz vom 28.5.2014).