52 ebenfalls einen Ausbau von Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen anstrebt (RRB Nr. 1173/2013 v. 3.12.2013). Im Weiteren ergibt sich aus dem Umweltverträglichkeitsbericht vom 19. Dezember 2013, dass eine Verschiebung des Gesamtprojekts vom Wald weg in Richtung Norden nicht möglich ist, da auf diese Weise die erforderlichen Abstände zur 110 kV-Leitung der AB.________ unterschritten würden (S. 35). Eine Prüfung der Verschiebung der Verlegung der kV-Leitung musste nicht vorgenommen werden, da eine Verlegung gegen den Willen der AB.