11.6 Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass an der Einhaltung des Waldabstandes grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Im Umweltverträglichkeitsbericht vom 19. Dezember 2013 wird darauf hingewiesen, dass mit der Nähe zum Wald gewisse Beeinträchtigungen für den Waldrand zu erwarten seien (S. 39). Wie bereits erwähnt sind diese gemäss Auffassung der zuständigen Fachstelle jedoch nicht derart erheblich, dass der Wald nicht hinreichend geschützt wäre.