Auch müsste eine redimensionierte Anlage deutlich tiefere Emissionsgrenzwerte einhalten und würde höhere Schadstoffemissionen (insbesondere Feinstaub und Stickoxide) verursachen bei gleichzeitig geringerem Beitrag zur Energiestrategie 2050 des Bundes. Bezüglich Standortwahl der geplanten Anlage sei zu berücksichtigen, dass durch die direkte Anbindung an den Betrieb der I.________ AG die Stoffflüsse optimiert und die Transportwege minimiert werden könnten. Die Standortwahl (insbesondere des Wärmespeichers) dränge sich auch aus Sicht des Einordnungsgebotes auf.