Die bei einer Einhaltung des Abstandes erforderliche Redimensionierung der Anlage wäre nur mit 48 negativen Auswirkungen auf die Energie- und Umwelteffizienz der Anlage möglich. Auch müsste eine redimensionierte Anlage deutlich tiefere Emissionsgrenzwerte einhalten und würde höhere Schadstoffemissionen (insbesondere Feinstaub und Stickoxide) verursachen bei gleichzeitig geringerem Beitrag zur Energiestrategie 2050 des Bundes.