Im Weiteren sei der Zweck der Anlage zu berücksichtigen, welche der Energiestrategie 2050 des Bundes und der Energiestrategie 2013 - 2020 des Kantons entspreche. Die bei einer Einhaltung des Abstandes erforderliche Redimensionierung der Anlage wäre nur mit 48 negativen Auswirkungen auf die Energie- und Umwelteffizienz der Anlage möglich.