Eine Verschiebung der Baute bzw. des Fernwärmespeichers aus dem Waldabstand wäre nur bei einer gleichzeitigen Verlegung der Bauzone oder bei einer massiven Verkleinerung der geplanten Anlage möglich. Einer weitergehenden Verschiebung der Bauzone in Richtung Norden sei jedoch wegen der über das Baugrundstück führenden 110- kV-Freileitung ausgeschlossen. Im Weiteren sei der Zweck der Anlage zu berücksichtigen, welche der Energiestrategie 2050 des Bundes und der Energiestrategie 2013 - 2020 des Kantons entspreche.